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Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit – AZWV-Maßnahmen

Der VFB e.V. ist entsprechend der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)“ zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.

Ob Sie Anspruch auf einen solchen Bildungsgutschein haben, wird vom Berater Ihrer zuständigen Arbeitsagentur individuell geprüft und entschieden. Wenn Sie Fragen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten haben, dann sprechen Sie uns einfach an oder schauen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit  unter der Rubrik „Finanzielle Hilfen / Berufliche Weiterbildung“.

 
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