Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit – AZWV-Maßnahmen
Der VFB e.V. ist entsprechend der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)“ zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.
Ob Sie Anspruch auf einen solchen Bildungsgutschein haben, wird vom Berater Ihrer zuständigen Arbeitsagentur individuell geprüft und entschieden. Wenn Sie Fragen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten haben, dann sprechen Sie uns einfach an oder schauen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter der Rubrik „Finanzielle Hilfen / Berufliche Weiterbildung“.




