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VFB Freundschaftswerbung

Ab 2012 gibt es 100.- Euro Freundschaftswerbung

Sie wollen an der Freundschaftswerbung teilnehmen? Hierzu müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Die Freundschaftswerbung gilt nur für die gekennzeichneten Praxisstudiengänge: zum Betriebswirt, Technischen Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann, Industriemeister oder Operative IT-Professional.
  • Der Werber muss:
    - ein aktiver Teilnehmer eines Praxisstudiengangs beim VFB sein, der gerade läuft oder im gleichen Jahr der Freundschaftswerbung abgelaufen ist oder
    - zu einem Praxisstudiengang angemeldet sein und diesen bis zur geplanten Auszahlung (ca. vier bis sechs Wochen nach Beginn) auch weiter besuchen.
  • Werber und Geworbener dürfen nicht identisch sein.
  • Nur Anmeldungen, die online über www.ihk-vfb.de oder über ein offizielles Anmeldeformular des VFB getätigt werden, sind prämienberechtigt. Hier muss der Werber benannt werden, eine nachträgliche Benennung ist nicht möglich.
  • Mit schriftlicher Bestätigung erfolgt eine bargeldlose Überweisung der Prämie an den Werber, soweit die Daten bekannt sind. Dies geschieht in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nachdem der Geworbene seinen Kurs angetreten hat.
  • Der VFB behält sich die Auszahlung der Prämie vor, wenn der geworbene Teilnehmer bis zur geplanten Auszahlungen seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist.
  • Sie können mehrere Freunde werben. Die Anzahl der Freundschaftswerbungen ist nicht begrenzt. (Bitte beachten Sie, dass unsere Freundschaftswerbung auf die private Nutzung beschränkt ist. Eine gewerbliche Vermittlung ist nicht gestattet.)

Mitarbeiter sind von der Teilnahme an der Freundschaftswerbung ausgeschlossen!

 
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