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Steuerliche Förderung

Bis zu 4.000,– Euro jährlich können Sie für Ihre Aus- oder -Weiterbildung bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten/ Sonderausgaben steuerlich absetzen, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt.

 
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