Steuerliche Förderung
Bis zu 4.000,– Euro jährlich können Sie für Ihre Aus- oder -Weiterbildung bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten/ Sonderausgaben steuerlich absetzen, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt.




