Sie befinden sich hier: http://www.ihk-vfb.de  > Förderung > Weiterbildungs- BAföG
Diese Seite weiterempfehlen

Weiterbildungs-BAföG

Für die Weiterbildungslehrgänge mit IHK-Prüfung, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, gibt es nach dem reformierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten von zurzeit 35 Prozent. Der Rest der Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen.

Lehrgangsteilnehmer des VFB können den Zuschuss beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung beantragen, sobald sie zum Lehrgang angemeldet sind.

Nähere Informationen z. B. zu Unterhaltszuschlägen für Kinder, Kinderbetreuungszuschüsse für Alleinerziehende, Darlehensteilerlass für Existenzgründer etc. sowie Formulare zum Downloaden gibt es auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.meister-bafoeg.info

Meister-BAföG

  • Merkblatt zur Antragstellung
  • Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Formblatt A)
  • Angaben zum Einkommen und Vermögen (Anlage Formblatt A)
    - nur bei Vollzeitmaßnahmen -
  • Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte/ die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang (Formblatt B)
  • Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage Formblatt B)
  • Erklärung des Ehegatten (Formblatt C) - nur bei Vollzeitmaßnahmen -
  • Antrag der Teiln. an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktual. nach § 17 AFBG
    in Verb. mit § 24 BAföG (Formblatt D)
  • Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer (Formblatt E)
  • Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme (§ 9 AFBG) (Formblatt F)
  • Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase (Formblatt G)
  • Mieterklärung zur Vorlage bei der AFBG bewilligenden Stelle
  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung

 



 
nach oben